
Beitrag vom: 4. März 2024
Rumänien – Übersetzungsanfragen von Behörden / Ihre Mithilfe ist gefragt
Die Forderungen beziehen sich in der Regel auf folgende Vorschriften:
- die rumänische Umsetzung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG (HG 74/2011)
- das rumänische Gesetz über die allgemeine Produktsicherheit (GO 21/1992).
Normalerweise wird der nationale Distributor oder Einzelhändler angesprochen und anscheinend zahlen sie kleine Bußgelder oder arrangieren Aufkleber, um den Anfragen nachzukommen. In vielen Fällen erreichen Forderungen die Spielzeughersteller, die EU-weite Verpackungen für solche Anfragen nicht ändern können. Die Hersteller können aufgefordert werden, die Vertragsstrafen zu übernehmen und entweder für die Kennzeichnung zu sorgen (Etikettierung bereitzustellen und die Kosten für die Nacharbeit im Lager des Einzelhändlers zu übernehmen) oder die Kosten für die Verschrottung/Rücknahme von Waren zu übernehmen, die auf andere Weise nicht weiterverkauft werden können.
TIE hat die Kommission in der Vergangenheit darauf hingewiesen, die aber keine Maßnahmen ergreifen konnte, da es sich in der Regel um Einzelfälle handelt. Schwieriger ist es, einen systematischen Verstoß gegen das Unionsrecht nachzuweisen.
TIE versucht daher aktuell, Fälle zusammenzustellen, um zu zeigen, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt.
Hier ist Ihre Mithilfe gefragt, wenn Sie entsprechende Erfahrungen gemacht haben. Bitte melden Sie sich damit bis Ende dieser Woche bei uns.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI:
Stefan Ackenheil (T: 0911/477112-55; E: ackenheil@dvsi.de)