Beitrag vom: 8. Juni 2026
Schweiz: Nächste Stufe im Kampf für einen fairen Wettbewerb
Der Erlassentwurf sieht unter anderem vor, Online-Marktplätze zu verpflichten, zu ihren Angeboten Angaben zur Produktidentifizierung sowie Warnhinweise und Sicherheitshinweise zu machen, eine Kontaktstelle zu benennen und mit den Vollzugsorganen zusammenzuarbeiten. Zudem sollen neue Instrumente für die Marktüberwachung im Onlinehandel eingeführt werden. Dazu zählen die Schaffung eines Informations- und Warnsystems, der Erwerb von Produkten unter verdeckter Identität und die Unterbindung des Zugangs zu Onlineangeboten bei Verletzung der Vorschriften. Zur Finanzierung der zusätzlichen Kontrollen bei der Einfuhr von Gütern für den Privatgebrauch soll eine Aufsichtsabgabe auf online bestellte Produkte von bis zu 5 Franken pro Produkt eingeführt werden. Im Weiteren soll gegen Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, eine Verwaltungssanktion in der Höhe von bis zu 10 Prozent des in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes verhängt werden können.
Details in der Medienmitteilung des Bundesrates

