Beitrag vom: 8. Juni 2026

Schweizer Verpackungsverordnung stärkt Recycling

Die neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), die ab August 2026 gilt, hat auch Auswirkungen auf das Nicht-EU-Land Schweiz. Der DVSI berichtete. Im Vordergrund der neuen Schweizer Verpackungsverordnung, die 2027 mit gestaffelten Übergangsfristen in Kraft tritt, steht die Förderung des Recyclings. Die allgemeinen Anforderungen an Verpackungen umfassen Abfallvermeidung, recyclingge­rechtes Design und die Ver­wendung von Recyclingmaterialien. Die Verordnung sieht die Einrichtung eines landesweiten und koordinierten Systems zur getrennten Sammlung und zum Recycling von Einweg-Kunststoffver­packungen und Getränkekartons vor. Die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) wird auf Glasverpackungen ausgeweitet, die nicht für Getränke bestimmt sind, und soll auch Behälter für Lebensmittel und Kosmetikprodukte umfassen. Der Entwurf sieht ab 2028 eine Rücknahmepflicht für Kunststoffverpackungen und Getränkekartons vor. Ab dem Jahr 2029 unterliegen sämtliche Einwegverpackungen einer Meldepflicht. Gleichzeitig wird die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) angepasst, ebenfalls mit dem Haupt­ziel, das Recycling stärker zu priorisieren. Es sollen zudem einheitliche nationale Bußgelder für das Wegwerfen von kleineren Abfällen wie Zigarettenstummel, Kaugummis und Verpackungen eingeführt werden, sowie für die illegale Entsorgung größerer Mengen von Hausmüll. Die vorgeschlagenen Strafen reichen von 100 CHF bis zu 300 CHF.

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