Beitrag vom: 12. März 2024

Soft-Nunchakus sind kein Kinderspiel

Laut deutschem Waffengesetz gelten Soft-Nunchakus, die durch eine Kette oder ein Lederband verbunden sind, in Deutschland als gefährliche Waffe. Die Materialbeschaffenheit und Konstruktion der Geräte sind dabei unerheblich. Durch Feststellungsbescheid vom Februar 2004 hat das Bundeskriminalamt sie deshalb als verbotene Waffen eingestuft. Besitz und Nutzung sind damit nicht erlaubt. Echte Nunchakus aus Holz oder Metall können eine Aufschlagkraft von 200 kg auf einem Punkt erreichen und damit jeden Knochen zerschmettern. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) hat den DVSI aus aktuellem Anlass auf diese Rechtslage hingewiesen, da derzeit auf Online-Plattformen solche Produkte vermehrt angeboten werden.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI:

GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de).