Beitrag vom: 13. Oktober 2025

Spielzeugverordnung nimmt vorentscheidende Hürde

Beobachter gehen davon aus, dass die meisten Mitgliedstaaten für den finalen Verordnungstext stim­men werden. Allerdings hat Österreich angekündigt, sich bei der Abstimmung zu enthalten. Österreich kritisiert die Durchsetzbarkeit einiger Anforderungen wie etwa die breiten Verbote für Chemikalien. Zudem bemängelt das Land das Fehlen einer Abverkaufsfrist. Der Text muss noch vom Europäischen Parlament (EP) angenommen werden. Eine abschließende Abstimmung im Europäischen Parlament wird voraussichtlich Ende November stattfinden. Zudem wurde bekannt, dass die EU-Kommission bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine neue Bewertung der Anforderungen an N-Nitrosamine anfragen will, die innerhalb von 12 Monaten vorliegen soll. Ferner sollen innerhalb von 24 Monaten Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom-VI von der ECHA neu bewertet werden. Hierdurch könnten verschärfte Grenzwerte auf die Spielwarenindustrie zukom­men.