
Beitrag vom: 3. Februar 2025
TIE-Briefing zur Packaging and Packaging Waste Regulation
Die PPWR-Verordnung enthält im Vergleich zur Verpackungsrichtlinie eine Vielzahl neuer Vorgaben, die zu einem Großteil unmittelbar für Wirtschaftsbeteiligte gelten sollen. Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein und Kunststoffverpackungen zu einem bestimmten Anteil aus Rezyklaten bestehen. Ziel ist es, den Materialverbrauch und die Verpackungsabfälle zu reduziert und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Verordnung enthält daher Vorgaben rund um Verpackungen, die sich beispielsweise auf deren Recyclingfähigkeit, Zusammensetzung und entsprechende Kennzeichnung beziehen. Sie erfasst sämtliche Verpackungsarten und -abfälle. Sie gilt zukünftig für alle in der EU ansässigen Unternehmen, sowie für solche Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen.
Am 16. Dezember 2024 wurde die Verordnung endgültig angenommen. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist sie in Kraft getreten. Der Übergangszeitraum beträgt 18 Monate.
Toy Industries of Europe (TIE) hat jetzt ein Briefing dazu erstellt.
Ihre Ansprechpartnerin beim DVSI: Cornelia Becker (T: 0911/477112-66; E: becker@dvsi.de).