Beitrag vom: 15. September 2025

Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet

Am Dienstag vergangener Woche gab das Parlament endgültig grünes Licht für neue Maßnahmen zur Ver­meidung und Verringerung von Lebensmittel- und Textilabfällen in der gesamten EU. Hersteller, die Textilien in der EU bereitstellen, müssen zukünftig die Kosten für das Abfallmanagement tragen. Darunter fallen Produkte wie Bekleidung und Accessoires, Kopfbedeckungen, Schuhe, Decken, Bett- und Küchenwäsche sowie Vorhänge. Die Einbeziehung von Spielzeugverkleidungskostümen in den Geltungsbereich ist aktuell noch unklar. Die Mit­gliedstaaten richten Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ein sowie nationale Hersteller­register zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften. Die Verpflichtungen gelten 30 Monate nach In­krafttreten der Richtlinie (42 Monate für Kleinstunternehmen). Sobald der Text im Amtsblatt der EU veröffent­licht ist, wird der DVSI ein ausführliches Briefing zur Verfügung stellen.