Beitrag vom: 17. April 2024

Verbot von Styropor-Verpackungen in Frankreich

Der französische Spielwarenverband FJP weist darauf hin, dass der Artikel 23 des französischen Gesetzes 2021-1104 die Verwendung von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren/ Styrolcopolymeren bestehen und nicht in eine Recyclingkette integriert werden können, ab dem 1. Januar 2025 ohne Übergangsfrist verboten ist. Produzenten wird empfohlen, sich diesbezüglich mit den französischen Ökoorganisationen (Citeo oder LEKO) in Verbindung zu setzen. Sollte allerdings auf nationaler Ebene ein Recyclingsystem für Verpackungen aus Styrolpolymeren/Styrolcopolymeren be­stehen, ist die Verpackung nicht verboten. Betroffen sind überwiegend Verpackungen aus dem unter dem Handelsnamen „Styropor“ bekannten Material. Es gibt jedoch durchaus alternative Dämmmater­ialien im Verpackungsbereich, z.B. dreidimensionale Papierkartonagen zum Schutz des Produktes, aber auch Luftpolsterkissen aus PE/PP.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI:
Stefan Ackenheil (T: 0911/477112-55; E: ackenheil@dvsi.de)