Beitrag vom: 6. Oktober 2025

Vereinfachungen beim LkSG

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die derzeit im Gesetz verankerte Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten. Aus diesem Grund wird das BAFA die Prüfung von Unternehmensberichten als auch laufende Ordnungswidrigkeitenver­fahren einstellen, teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt mit. Ende September hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das BAFA angewiesen, zurückhaltend zu agieren. Der DVSI hatte berichtet.

Kurzmeldung BAFA