Beitrag vom: 18. November 2024

Webinar zu Nachhaltigkeitsberichterstattung für Nicht-EU-Unternehmen

Der Artikel 40 der CSRD sieht vor, dass Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU über 150 Mio. Euro pro Jahr erwirtschaften und in der EU entweder eine Niederlassung mit einem Umsatz von über 40 Mio. Euro oder eine Tochtergesellschaft, die ein großes Unternehmen oder ein börsennotiertes KMU ist, über die Nach­haltigkeitsauswirkungen auf Gruppenebene ab dem Geschäftsjahr 2028 berichten müssen. In dem Webi­nar stellt ein Vertreter der Europäischen Kommission die ESRS mit Fokus auf Artikel 40a sowie die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) vor. Teilnehmen können alle interessierten Stakeholder. Um unterschiedlichen Zeitzonen gerecht zu werden, bietet EFRAG drei Zeitoptionen an:

  • Dienstag, 19. November 2024, von 09:00 bis 10:30 Uhr (MEZ)
  • Dienstag, 19. November 2024, von 14.00 bis 15.30 Uhr (MEZ)
  • Mittwoch, 20. November 2024, von 18.00 bis 19.30 Uhr (MEZ)

Weitere Informationen und den Anmeldelink finden Sie hier.