Beitrag vom: 28. Oktober 2024

Webinar zur „Right to Repair Directive“

Die Richtlinie „Right to Repair“ zur Förderung der Reparaturen von Waren wurde Mitte dieses Jahres verabschiedet. Sie gilt ab dem 31. Juli 2026. Die Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission bietet am 12. November in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr ein Webinar an, um die praktische Umsetzung der neuen Vorschriften zu erläutern. Anmeldeschluss ist der 5. November. Weitere Informationen und den Anmeldelink finden Sie hier.