Beitrag vom: 1. Juni 2026
Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze – was gilt?
Mit der EU-Verordnung 2026/382 ändert sich die Zollbefreiungsverordnung grundlegend. Der DVSI hatte berichtet. Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 gelten folgende Regelungen:
- Der Pauschalzoll wird in Deutschland transaktionsbezogen über ATLAS IMPOST und ATLAS Zollbehandlung erhoben.
- Für die Entrichtung ist ein laufender Zahlungsaufschub nach Art. 110 b) Unionszollkodex erforderlich – in ATLAS IMPOST künftig auch für Zölle.
- Wer eine Gesamtsicherheit nutzt, sollte den Referenzbetrag rechtzeitig anpassen bzw. erhöhen lassen.
- Die festgesetzten Einfuhrabgaben werden je Einfuhrvorgang zum 16. des Folgemonats fällig (Bescheidnachricht „COMTAX“).
Die technischen Anpassungen werden voraussichtlich in diesen Tagen im EDI-Implemetierungshandbuch veröffentlicht. Zudem werden die Regelungen derzeit noch auf EU-Ebene final abgestimmt.
Hier geht es zur Fachmeldung des Zolls.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI:
GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)

